Mit dem Markthochlauf batterieelektrisch betriebener Fahrzeuge steigt der Bedarf an schnellen Ladepunkten, die Flotten flexibel und mobil halten. Um die weitere Etablierung der E-Mobilität zu beschleunigen, gibt es ab dem 9. März 2023 einen neuen Förderaufruf des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV), dass Unternehmen, Verbände und Vereine sowie Gebietskörperschaften und Einrichtungen in öffentlicher Trägerschaft gezielt dabei unterstützen soll, ihre Flotten auf E-Fahrzeuge umzustellen.
Bundesminister Dr. Volker Wissing: "Beim Hochlauf der der Elektromobilität machen wir große Fortschritte. Schon heute sind mehr als eine Million reine E-Autos auf der Straße. Wir wollen das Tempo hochhalten und unterstützen gezielt Unternehmen, Vereine und Kommunen, die ihre Flotten elektrifizieren. Mit unserer Förderung machen wir E-Autos erschwinglicher, dazu finanzieren wir auch die benötigte Ladeinfrastruktur und senken so die Einstiegshürden."
Der erste Aufruf am 9. März richtet sich gezielt an Unternehmen, Verbände und Vereine, der zweite Aufruf dann ab dem 21. April 2023 an Gebietskörperschaften und Einrichtungen in öffentlicher Trägerschaft.
Konkret zielt der neue Förderaufruf auf den Kauf von „straßengebundenen batterieelektrischen Fahrzeugen“ in diesem Fall PKW und Leichtfahrzeuge, in Kombination mit dem Kauf der dafür notwendigen Ladeinfrastruktur ab. Gefördert werden die Mehrkosten, die beim Kauf eines Elektrofahrzeugs im Vergleich zu einem Referenzfahrzeug mit Verbrennungsmotor anfallen. Sowohl öffentliche als auch nicht-öffentliche Ladepunkte sind möglich. Voraussetzung ist, dass die Fahrzeuge zu 100 Prozent mit Strom aus erneuerbaren Energien betrieben werden. Eine erste Übersicht zu den konkret geförderten Maßnahmen stellt die NOW GmbH auf Ihrer Website bereit.
Ab dem 9. März 2023 können Unternehmen, Verbände und Vereine bis zum 20. April ihre Anträge einreichen. Vom 21. April bis zum 8. Juni 2023 können sich Gebietskörperschaften sowie Einrichtungen in öffentlicher Trägerschaft bewerben. Die Förderquote beträgt bei wirtschaftlich tätigen Unternehmen 40 Prozent mit einem zusätzlichen Bonus von 10 Prozent für kleine und mittelständische Unternehmen (KMUs). Nicht-wirtschaftlich tätige Antragsteller wie Kommunen können bis zu 90 Prozent Förderung beantragen.
Gefördert werden Investitionsvorhaben von Unternehmen ab 15.000 Euro beziehungsweise ab 21.000 Euro für Vereine, Verbände und Kommunen. Die Obergrenze liegt bei 1 Million Euro (netto), insgesamt stehen Fördermittel in Höhe von 14 Millionen Euro für den ersten und 10 Millionen für den zweiten Förderaufruf bereit.
Online Seminar zum Förderaufruf: Am 27. März 2023 findet um 13 Uhr ein Onlineseminar zu der Förderung von seitens der NOW GmbH und des Projektträgers Jülich statt. Es wird detailliert auf die Inhalte des Aufrufs eingegangen. Hier gehts zur Infosseite der Now GmbH und zum Anmeldelink.
Die Ansprüche einer Förderung für die passende Ladeinfrastruktur erfüllen die Schnellladestationen von me energy. Der Rapid Charger 150 des Brandenburger Unternehmens funktioniert unabhängig vom Stromnetz, da er den Strom vor Ort in der Station produziert. Die Schnellladestation entspricht gleichzeitig den Anforderungen des Gesetzes für den Ausbau erneuerbarer Energien (EEG 2023). Der entstehende Strom, der durch die Ladelösung generiert wird, ist vollständig Grünstrom. Wer für seinen Fuhrpark zudem eine möglichst skalierbare und flexible Ladeinfrastruktur benötigt, der findet mit der Schnellladestation von me energy eine intelligente Lösung, da sie überall mobil einsatzbereit ist und beispielsweise durch Leasing- oder Mietoptionen finanziert werden kann.
Unsere Experten von me energy beraten gerne zu diesem sowie weiteren aktuellen Beschaffungsaufrufen.