Die Zahl der neu zugelassenen Autos mit elektrischem Antrieb ist in Deutschland in den vergangenen Jahren stark gestiegen. Waren es 2017 noch rund 25.000 Fahrzeuge, so wurden 2021 bereits mehr als 365.000 E-Autos neu zugelassen. Zudem kann sich laut TÜV-Verband mittlerweile jeder dritte deutsche Autobesitzer vorstellen, in den kommenden acht Jahren ein Elektrofahrzeug zu kaufen – und auch immer mehr Firmen stellen ihre Flotten auf Elektromobilität um (mittlerweile setzen mehr als 20 Prozent der deutschen Unternehmen auf E-Mobilität). Kein Wunder also, dass auch die Nachfrage nach Ladeinfrastruktur für E-Autos zuletzt stetig gewachsen ist.
Was bei diesem Vorhaben jedoch oft in Vergessenheit gerät, sind der bauliche Aufwand und der Planungsbedarf, den die Elektrifizierung eines Fuhrparks mit sich bringt. Denn gerade Zeit und Kosten für den Aufbau der Ladeinfrastruktur dürfen – insofern nicht auf mobile Ladestationen gesetzt wird – keinesfalls unterschätzt werden. Immerhin braucht es hierfür in den meisten Fällen sowohl einen entsprechenden Netzanschluss als auch umfassende bauliche Veränderungen.
Gute Gründe für den Bau einer Ladeinfrastruktur für E-Fahrzeuge direkt am Arbeitsplatz gibt es viele: von der gesteigerten Nachhaltigkeit über langfristige Kostenersparnisse bis hin zur Mitarbeiterzufriedenheit. Auf die leichte Schulter nehmen sollten Unternehmen ein derartiges Vorhaben jedoch nicht, denn: Für die Bereitstellung von Ladestationen müssen Betriebe eine ganze Reihe von gesetzlichen Regelungen beachten, eine umfassende Bedarfsanalyse vornehmen und sich mit verschiedensten Stakeholdern auseinandersetzen.
Vor dem Beginn der eigentlichen Baumaßnahmen sollte dementsprechend bereits mehrere wichtige Fragen geklärt werden:
Verkompliziert wird der Planungs- und Bauprozess meist dadurch, dass eine Reihe von Stakeholdern und Behörden an dem Aufbau einer Ladeinfrastruktur beteiligt werden müssen. Gemäß der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) müssen neue Anlagen in Deutschland zunächst beim zuständigen Versorger angemeldet werden – und Anlagen über 12 kVA (also alle Ladestationen jenseits einer herkömmlichen Wallbox mit 11 kW) erfordern eine entsprechende Genehmigung. Je nach Umfang der geplanten Ladeinfrastruktur müssen in den Planungs- und Bauprozess zudem mehrere andere Akteuren miteinbezogen werden, etwa Förderpartner und Beratungsunternehmen.
Zentral ist bei der Einrichtung von Ladestationen stets die Frage nach dem verfügbaren Netzanschluss bzw. nach einem potenziell notwendigen Netzausbau. Gerade für den Fall, dass ein Unternehmen viele Ladepunkte oder Schnellladestationen benötigt, stellt dies jedoch oft ein Hindernis dar. Grund dafür sind oftmals fehlende technische Voraussetzungen am Standort, komplizierte Genehmigungsverfahren sowie lange Prüfungszeiten aufseiten von Behörden und Netzbetreibern.
Kann die Ladeinfrastruktur nicht an das vorhandene Niederspannungsnetz der öffentlichen Versorgung angeschlossen, sondern muss ein neuer Anschluss an das Mittelspannungsnetz geschaffen oder ertüchtig werden, dann stellt sich zudem die Frage, ob und wie schnell dies vor Ort geleistet werden kann. Nicht umsonst zeigen Erhebungen der Bundesnetzagentur, dass für die Verlegung von leistungsstarken Stromanschlüssen lange Wartezeiten in Kauf genommen werden müssen und die Zahl der neugebauten Schnellladesäulen in Deutschland zuletzt entsprechend stagnierte.
Wie umfassend die Baumaßnahmen für die Ladeinfrastruktur am Betriebsgelände ausfallen, hängt maßgeblich von den Gegebenheiten des Standorts ab. Etwa davon, wie weit die Parkplätze von einer Anschlussstelle für eine Ladestation entfernt sind, ob Wanddurchbrüche oder Grabungsarbeiten erforderlich sind und inwiefern bereits Leitungen vorhanden sind, die für die Ladeinfrastruktur genutzt werden können. Ist dies von einem Elektroinstallateur und mitunter auch von dem örtlichen Stromnetzbetreiber geklärt worden, dann können entsprechende Tiefbauarbeiten, Grabungen, Durchbrüche und Aufputzarbeiten vorgenommen und Kabel und Anschlüsse verlegt werden.
Umfangreiche Baumaßnahmen führen dabei natürlich zwangsläufig zu einer Störung des Betriebs. Gerade in Unternehmen, die davon abhängen, dass die betriebseigene Flotte ununterbrochen weiterfährt, ist ein langwieriger Umbau deshalb oft keine praktikable Lösung. Und auch für Betriebe, die kurzzeitige Engpässe besser überbrücken können, bedeuten die Baumaßnahmen oft Einschnitte. Etwa dann, wenn Teile der Flotte ausfallen, Zufahrten nicht nutzbar sind oder Bauarbeiten länger andauern als ursprünglich geplant. Zudem stellt mittlerweile auch immer öfter die Verfügbarkeit von (oftmals überlasteten) Baufirmen und entsprechenden Materialen ein Problem dar.
Neben der Problematik des Netzanschlusses und den mitunter langwierigen Bauarbeiten sollten Unternehmen auch beachten, dass durch den Bau von stationären Ladestationen stets eine gewisse Standortgebundenheit entsteht. Denn zieht der Betrieb um, oder wird die Flächennutzung des Standortes geändert, dann muss die teure Infrastruktur zwangsläufig zurückgelassen werden. Gerade bei fest verbauten Ladesäulen wird zudem der Spielraum zur Umgestaltung des Betriebsgeländes reduziert. Wichtig ist es deshalb, zukunftsorientiert zu planen und einen erneuten Aus- und Umbau bereits frühzeitig mitzudenken.
Ein oftmals vernachlässigter Punkt ist, dass für die benötigte Netzanschlussleistung auch immer eine höhere Bereitstellungsgebühr bzw. Grundgebühr an den Netzbetreiber gezahlt werden muss. Diese ist regional stark unterschiedlich und abhängig von den örtlichen Energieversorgern. Bei mehreren Ladepunkten oder Schnellladestationen kann die zusätzliche Gebühr schnell 10.000 EUR oder mehr pro Jahr betragen. Dies muss in der Berechnung der Wirtschaftlichkeit auch berücksichtig werden.
Eine weitaus flexiblere Lösung stellen vor diesem Hintergrund mobile Ladestationen dar, die im Falle eines Standortwechsels einfach „umplatziert“ werden können. Durch diese entfällt nämlich nicht nur der Planungs- und Bauaufwand für eine stationäre Ladeinfrastruktur, sondern mitunter auch der Bedarf für langwierige Genehmigungs- und Prüfungsverfahren (etwa dann, wenn ein Unternehmen das Betriebsgelände nur angemietet hat und nicht selbst über Umbaumaßnahmen entscheiden kann).