Die Wichtigkeit einer flächendeckenden Ladeinfrastruktur für die Mobilitätswende ist unumstritten. Neben der Anzahl und Verteilung von Ladepunkten spielt auch die Art und Weise, wie Nutzer:innen an ihnen bezahlen können, eine wichtige Rolle. Wir stellen die aktuellen Zahlungsmöglichkeiten an Ladestationen vor und geben einen Einblick in die aktuellen Trends und Entwicklungen beim Zahlen.
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Ab April 2024 müssen an öffentlichen neuen Ladestationen in Deutschland Zahlungen mittels Debit- oder Kreditkarte akzeptiert werden. Damit soll das Bezahlen des Ladevorgangs für die Nutzer:innen einfacher werden. Die Richtlinie Alternative Fuels Infrastructure Regulation (AFIR) gilt ab dem 13. April und löst die Ladesäulenverordnung (LSV) teilweise ab. Demnach müssen Ladestationen ab diesem Stichtag mit Kartenterminals ausgestattet sein, ältere Modelle sollen bis 2027 nachgerüstet werden.
Mit der Einführung der Terminalpflicht wird es auch möglich, Mobile Payment an den Ladesäulen zu nutzen. Sowohl Apple Pay als auch Google Wallet verfügen über die gleichen technischen Voraussetzungen wie das Zahlen mit der EC-Karte. Künftig lässt sich der Ladevorgang des E-Autos also auch bequem per Apple Watch bezahlen.
Gemäß AFIR-Richtlinien müssen öffentlich zugängliche DC-Schnelllader ab 50 kW mit einem Kartenleser oder einer kontaktlosen Bezahlmöglichkeit für die Ad-Hoc-Zahlung ausgestattet sein. Bei Ladesäulen mit niedrigerer Ladeleistung genügt ein dynamischer QR-Code, wobei die Dynamik hier entscheidend ist. Ein statischer QR-Code-Aufkleber an der Ladesäule erfüllt die Anforderungen laut dem Bundesverband Beratung neue Mobilität e.V. (BBNM) nicht, da der QR-Code für den Start und die Bezahlung des Ladevorgangs individuell erstellt werden und somit für jeden Ladevorgang einzigartig sein muss. Dies erfordert ein Display, das den dynamischen QR-Code anzeigen kann. Der Zahlungsprozess muss über ein entsprechendes Backend und eine sichere Datenverbindung abgewickelt werden. Zudem sollen die Preise der Betreiber angemessen, transparent und nicht diskriminierend sein.
Wie bisher können E-Mobilisten mit den gängigen Zahlmethoden, per App oder RFID-Karte, ihren Ladevorgang bezahlen. Darüber hinaus bieten viele Betreiber von Ladestationen die Möglichkeit von Abonnements oder Prepaid-Konten an. Damit können die Nutzer:innen Guthaben aufladen oder sich für wiederkehrende Zahlungen anmelden, um eine schnellere und einfachere Zahlungsabwicklung zu gewährleisten. Die genauen Zahlungsmethoden und Gebührenstrukturen können von Anbieter zu Anbieter variieren und hängen von lokalen Bestimmungen und Vereinbarungen ab. Das Ziel ist es, den Bezahlvorgang so bequem und effizient wie möglich zu gestalten, um die Nutzung von Elektrofahrzeugen zu fördern.
Mit der neuen Richtlinie AFIR wird ab April 2024 die Möglichkeit des Bezahlens mit einer Debit-/ Kreditkarte oder über einen mobilen Bezahldienst wie Apple Pay ergänzt. Das Bezahlen an Ladestationen kann je nach Standort und Betreiber jedoch variieren. Bei der Nutzung von Kredit- oder Debitkarten halten die Nutzer:innen einfach ihre Karte an das Terminal der Ladestation und zahlen die entsprechenden Gebühren für den Ladevorgang.
Neue, öffentlich zugängliche Rapid Charger von me energy werden ebenfalls ab April mit Kartenterminals ausgestattet. Neben dieser Option haben Kunden weiterhin die Möglichkeit, die me energy App für Ladekunden zu nutzen oder mit den aktuell gängigen Zahlungsmethoden wie Apps oder RFID-Karten zu zahlen.
Jede Ladestation verfügt über ein sogenanntes Backend. Das Backend ist quasi das Herzstück der Ladeinfrastruktur, welches die Funktionalität und Steuerung des Ladevorgangs ermöglicht. Es besteht aus einer Reihe von Servern, Datenbanken und Softwareanwendungen, die miteinander kommunizieren. Das Backend ermöglicht es, Ladevorgänge zu starten, zu stoppen und zu überwachen. Auch die Bezahlung des Ladevorgangs wird über das Backend abgewickelt, indem die Nutzer:innen sich via App, RFID-Karte oder ihrer Debit-/ Kreditkarte authentifizieren. Dadurch kann der geladene Strom entweder nach Ladezeit oder basierend auf der verbrauchten Energiemenge von dem Backend-Anbieter berechnet und per Lastschrift vom Konto der Nutzer:innen abgebucht oder in Rechnung gestellt werden. Das Backend spielt somit eine entscheidende Rolle bei der Zugänglichkeit zur Ladeeinrichtung, der Bereitstellung von Datenanalysen und der Sicherstellung eines reibungslosen Betriebs.