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Gewerbliche Ladeinfrastruktur: Jetzt fördern lassen

L. Plettner Mittwoch, 20.9.2023

Elektromobilität benötigt Förderungen. Die Struktur der bisherigen Förderprogramme steht branchenübergreifend immer wieder in der Kritik. Am Montag, dem 18. September 2023 veröffentlichte das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) einen Förderaufruf, der einige Probleme der Förderlandschaft lösen könnte. 
Gewerbliche Ladeinfrastruktur wird im Normalfall in Kombination mit E-Fahrzeugen gefördert. Die Förderstruktur für Ladeinfrastruktur ist unflexibel und passt damit nicht zu den Bedürfnissen der Firmen, denn diese müssen Ihre Konzepte flexibel und unabhängig vom Zeitpunkt und Anforderungen anpassen können.

 

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© Marcus Lieder

„Gewerblich genutzte Fahrzeuge haben im Vergleich zu Privatfahrzeugen eine deutlich höhere Laufleistung. Damit spielen sie für die Elektrifizierung des Verkehrs eine große Rolle und sind gleichzeitig wichtiger Hebel, um die Klimaschutzziele zu erreichen.“

Dr. Volker Wissing, Bundesminister für Digitales & Verkehr


Der neue Förderaufruf richtet sich gezielt an Privatunternehmen und Unternehmen mit öffentlicher Beteiligung.

 

Was wird gefördert?

Die Förderung zielt direkt auf die Ladeinfrastruktur für die E-LKW und E-PKW von unternehmensinternen Flotten ab. Gefördert werden die Ausgaben für Anschaffung und Installation von nicht öffentlich zugänglicher, fabrikneuer Schnellladepunkte - Vorausgesetzt, dass die Schnellladepunkte eine Nennladeleistung von mindestens 50kW aufweisen können und das Laden mit Gleichstrom (DC) zu 100 Prozent mit Grünstrom gewährleistet wird.

 

Welche Förderquoten gibt es?

Seit dem 18. September 2023 können Unternehmen ihre Anträge bei dem Projektträger Jülich (PTJ) einreichen. Die Förderquote beläuft sich auf bis zu 40 Prozent für kleine und mittelständische Unternehmen (KMUs) und bis zu 20 Prozent für Großunternehmen, jedoch maximal 30.000 Euro bzw. 15.000 Euro pro Ladepunkt.

Insgesamt stehen 400 Millionen Euro zur Verfügung, wobei jedes antragstellende Unternehmen genau einen Antrag stellen darf und der maximale Förderbetrag 5 Millionen Euro nicht übersteigen darf. Außerdem wird nur der Kauf von Ladeinfrastruktur gefördert, Mieten und Leasings sind von der Förderung ausgeschlossen.

Die Förderung wird von der NOW GmbH koordiniert und im Rahmen eines Online-Seminars am 20. September 2023 genauer erklärt. Die Infoseite samt Anmeldelink können Sie über diesen Link abrufen.

 

Ist der Rapid Charger 150 förderbar?

Die Schnellladestationen von me energy erfüllen die Auflagen der Förderrichtlinie Elektromobilität vom 06. Juli 2023. Der Rapid Charger 150 des Brandenburger Unternehmens funktioniert unabhängig vom Stromnetz, da er den Strom vor Ort in der Station produziert. Die Schnellladestation entspricht gleichzeitig den Anforderungen des Gesetzes für den Ausbau erneuerbarer Energien (EEG 2023). Der entstehende Strom, der durch die Ladelösung generiert wird, ist vollständig Grünstrom. Wer für seinen Fuhrpark zudem eine möglichst skalierbare und flexible Ladeinfrastruktur benötigt, der findet mit der Schnellladestation von me energy eine intelligente Lösung, da sie mobil und flexibel einsetzbar ist und dadurch die Komplexität in der Planung elektrifizierter Prozesse deutlich reduziert. Setzten Sie sich bitte mit uns in Verbindung, um eine mögliche Förderung des RC 150 zu besprechen.

Unsere Experten von me energy beraten gerne zu diesem sowie weiteren aktuellen Beschaffungsaufrufen.