Ladeinfrastruktur leasen statt kaufen: Erste leasingfähige Ladestation
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Immer mehr Unternehmen integrieren E-Fahrzeuge in ihre Flotten und Fuhrparks. Damit die elektrischen Fahrzeuge auch stets einsatzbereit sind, ist eine entsprechende Ladeinfrastruktur notwendig. Diese kann bei verschiedenen Anbietern inklusive weiterer Services gekauft und anschließend auf dem Betriebsgelände installiert werden. Für gewerbliche Nutzer einer Ladeinfrastruktur ist jedoch nicht immer gleich der Kauf von Ladestationen sinnvoll. me energy macht es nun möglich, DC-Ladestationen unkompliziert und schnell zu leasen. Das steckt dahinter.
So können Unternehmen Ladestationen leasen
Betriebe haben ähnlich wie mit Firmenfahrzeugen auch bei Ladestationen verschiedene Möglichkeiten, diese zu leasen. Der Leasinggeber bleibt in beiden Leasingvarianten Eigentümer der Station. Wir unterscheiden zwischen zwei verschiedenen Formen:
- Operatives Leasing: Hierbei handelt es sich um das kurzfristige Überlassen eines Wirtschaftsguts, ohne zwangsläufig die Vertragsdauer festzulegen. Dies ist ähnlich zu einer Miete. Im Unterschied zur Miete kann der Leasingnehmer das Objekt wie ein Eigentümer nutzen. Dafür trägt der Leasingnehmer jedoch alle Risiken, Rechte und Pflichten, die bei einer Miete in der Regel beim Vermieter liegen. Der Leasingnehmer haftet also für Beschädigungen und den Ausfall des Produkts. Zudem muss dieser das Produkt instand halten und mögliche Reparaturen selbst ausführen.
Ein Hinweis: Dieses Modell ist für Leasingnehmer aus wirtschaftlicher Sicht immer dann sinnvoll, sobald es sich um einen kurzen oder nicht planbaren Zeitraum handelt und sich eigene Investitionen in Ladelösungen nicht lohnen. Nach Kündigung des Vertrags geht die Ladestation wieder an den Anbieter zurück und danach an den nächsten Kunden.
- Finanzierungsleasing: Bei dieser Form des Leasings bestehen hingegen feste Vertragslaufzeiten, die während der Grundmietzeit der Ladestation nicht gekündigt werden können. Die wirtschaftlichen Risiken und Eigentumsverhältnisse sind dabei analog zum operativen Leasing. Der Vertrags- und Ansprechpartner für den Kunden ist beim Finanzierungsleasing in der Regel eine Bank oder ein anderes Leasingunternehmen. Diese Finanzunternehmen kaufen z. B. Ladestationen vom Hersteller und „verleasen“ diese anschließend an den Kunden. Über einen Zeitraum von beispielsweise 72 Monaten zahlt der Leasingnehmer monatlich die Summe X. Nach Ablauf der Vertragszeit weist die Ladestation in der Regel einen Restwert von 10-30 % auf. Für diese sogenannte Schlussrate hat der Leasingnehmer die Wahl, die Ladestation selbst zu kaufen oder kann dem Hersteller das Produkt zum Rückkauf anbieten. Für den Leasingnehmer entsteht so zusätzliche Flexibilität, auch auf ein neueres Modell umzusteigen. Eines steht beim Finanzierungsleasing fest: Die Ladestation muss nach Ablauf der voll amortisiert sein.
Genauere Informationen zu unseren Leasingangeboten finden Sie in unseren Produktinformationen. Oder vereinbaren Sie gern einen individuellen und persönlichen Beratungstermin mit einem unserer Ansprechpartner.
me energy Ladestation auf dem Flughafen Tegel
Vorteile beim Leasing einer DC-Ladestation von me energy
Unternehmen profitieren beim Leasing von einer ganzen Reihe an Vorteilen gegenüber dem Kauf oder der Miete. Natürlich hat Leasing zum einen steuerliche Vorteile, sorgt aber gleichzeitig auch für mehr Transparenz und Kalkulierbarkeit. Das spricht für das Finanzierungsleasing von Ladeinfrastruktur:
- Steuervorteile: Wer eine mobile Schnellladestation least, kann diese als mobiles Wirtschaftsgut betrachten. Das hat den Vorteil, dass die Station nicht in der Bilanz aufgeführt wird und langfristig auch nicht abgeschrieben werden muss. Das hat wiederum den weiteren Vorteil, dass sich das Leasing nur auf die Gewinn-und-Verlustrechnung (GuV) auswirkt und nicht den Unternehmenswert, sondern lediglich den Gewinn mindert. Daraus ergeben sich für die meisten Unternehmen praktische Steuervorteile. Zum Vergleich: Das Problem bei anderen netzgebundenen Ladelösungen ist, dass der Investitionsbetrag vom Unternehmenswert abgeht.
- Bedarfsgerecht: Der Leasingzeitraum einer DC-Ladestation von me energy kann je nach Bedarf zwischen 3 und 7 Jahren gestreckt werden. Die Kosten orientieren sich somit an der selbst gewählten Laufzeit. Bei der Abschreibungsdauer der Ladestation als mobiles Wirtschaftsgut kann zwischen 7 und 8 Jahre gewählt werden. Hier gilt die klassische Leasingregel, dass min. 40 % der Abschreibungsdauer als Vertragslaufzeit gewählt werden, maximal jedoch 90 %. me energy bietet für den Rapid Charger 150 daher klassischerweise Laufzeiten zwischen 36 und 72 Monaten an. Wird Ladeinfrastruktur selbst gekauft, müssen sich Betriebe auch eigenständig um den Verkauf kümmern.
- Höhere Liquidität: Bei einer größeren Anschaffung wird für Unternehmen meist eine große Summe auf einmal fällig. Dieses investierte Geld steht nun für andere Investitionen nicht mehr zur Verfügung – egal ob Barzahlung oder Kredit. Beim Leasing hingegen können Leasingnehmer monatlich mit gleichbleibenden Kosten kalkulieren und auch andere Anschaffungen finanziell realisieren. Hinzu kommt, dass es sich bei den Schnellladestationen um Neugeräte handelt und mögliche Reparaturen sowie Wartung und der Betrieb von me energy bereits in der Leasingrate enthalten sind.
- Geringeres Risiko: Durch die geringe monatliche Belastung wird das Risiko der Überalterung und der Investition deutlich gesenkt. Der Leasingnehmer kann auch deutlich flexibler auf wirtschaftliche, politische oder technische Entwicklungen reagieren. Die Leasingraten sind zudem einfach kalkulierbar und beim Full-Service-Leasing inklusive Wartung gleich alle Kosten transparent enthalten. So können auch keine bösen Überraschungen durch Reparaturen entstehen.
- Mehr Flexibilität: Unterm Strich bedeutet Leasing von mobiler Ladeinfrastruktur für Unternehmen, dass das Kapital wortwörtlich nicht im Boden versenkt ist. So einfach wie Schnellladestationen umplatziert werden können, kann auch aus wirtschaftlicher Sicht mit ihnen geplant werden. Das finanzielle Risiko des Leasings gestaltet sich deutlich geringer als beim Kauf.
Egal ob Sie sich für Leasing, Mietkauf oder Kauf von Schnellladestationen entscheiden, wir beraten Sie individuell für Ihren Business-Case.
Die Kombination macht’s – E-Fahrzeuge und Ladestation leasen
Heutzutage entscheiden sich kaum noch Unternehmen für den Kauf von Firmenfahrzeugen, sondern bevorzugen in der Regel das Leasing. Wir fragen uns: Warum nur Fahrzeuge leasen, wenn man die Schnellladestation gleich mitleasen kann? Das eröffnet auch für Leasingagenturen ganz neue Möglichkeiten. Was früher Dieseltransporter waren, wird nach und nach auf Elektromobilität umgestellt. So können beispielsweise E-Transporter für ca. 500-600 € je Fahrzeug und die jeweilige monatliche Leasingrate der passenden Ladestation zusammengefasst werden. Mit dem Partnernetzwerk für Fahrzeugleasing, bestehend aus großen Automobilherstellern und Flottenausstattern, kann me energy den Ladebedarf von Unternehmen genau analysieren und bestimmen, wie viele Fahrzeuge und Ladestationen notwendig sind. Unternehmen können dann ihre E-Fahrzeuge beispielsweise drei Jahre leasen und nach Ablauf neuere Modelle für drei weitere Jahre leasen. Über den Zeitraum von insgesamt sechs Jahren kann die entsprechende Ladelösungen vom gleichen Ansprechpartner ebenfalls geleast werden.
Leasing von Ladeinfrastruktur unterm Strich
Leasing ist generell ein weitverbreitetes und beliebtes Finanzierungsmodell bei Unternehmen. Es bringt nicht nur aus betriebswirtschaftlicher Sicht eine Menge Vorteile mit sich, es erleichtert zu gleich den Umstieg auf moderne und nachhaltige Fuhrparks. Da me energy die einzig wirklich leasingfähige Schnellladestation bietet, ergeben sich gerade für Unternehmen interessante Möglichkeiten. Besonders die Kombination aus Ladestation- und Fahrzeugleasing hebt sich vom Wettbewerb ab. Anstatt kurzfristig viel Geld in den Kauf von E-Fahrzeugen und Ladeinfrastruktur zu stecken, kann beides problemlos als Leasingmodell gebündelt werden.
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