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Neue Verordnungen machen Druck: Elektrifizierung jetzt angehen

J. Bernhardt Dienstag, 12.9.2023

Die Mobilität der Zukunft ist elektrisch. Auch in der Politik ist das weitestgehend Konsens. Verschiedene Gesetze, Verordnungen und Förderinstrumente von der Bundesregierung und der Europäischen Union zeigen, dass es mit der Elektrifizierung ernst wird. Für Firmen, Kommunen und die öffentliche Hand heißt das, dass die Umstellung ihrer Flotten und Nutzfahrzeuge auf die unternehmenseigene Agenda muss. Wir erläutern, welche politischen Vorhaben zuletzt beschlossen wurden, was das für Unternehmen bedeutet, und stellen fest: Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, um zu handeln.

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© Marcus Lieder

 

 

Clean Vehicles Directive und Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz

Ende 2022 wurde das Klimaschutzgesetz geändert und damit die Klimaschutzziele verschärft. Deutschland verpflichtet sich nun, bis 2045 Treibhausgas-neutral zu sein. Bereits bis 2030 soll eine Reduktion der Emissionen um 65 Prozent im Vergleich zum Jahr 1990 erreicht werden. Die Ziele werden regelmäßig mithilfe von Monitorings geprüft. Der Klimarat, ein eigens eingerichtetes Gremium, das auch Expertenrat für Klimafragen genannt wird, legt alle zwei Jahre eine Einschätzung der Ziele, Entwicklungen und getroffenen Maßnahmen vor.

Die Entscheidungen der Bundesregierung reihen sich auf europäischer Ebene in verschiedene Vorhaben ein. Mit der „Clean Vehicles Directive“ hat die Europäische Kommission ehrgeizige Vorgaben für die Reduzierung der CO2-Emissionen im Verkehrssektor gesetzt. Diese Richtlinie wurde in Deutschland mit dem Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz (SaubFahrzeugBeschG) umgesetzt. Mit diesem Gesetz werden vor allem öffentliche Auftraggeber und Sektorenauftraggeber adressiert. Es soll Anreize schaffen, um verstärkt auf nachhaltige und emissionsfreie Mobilität zu setzen.

 

Einen Überblick der Vorgaben für das Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz bietet diese Tabelle:

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Konkret werden verbindliche Quoten für die Beschaffung von sauberen sowie emissionsfreien Fahrzeugen der Klassen M und N vorgegeben. Dabei handelt es sich um leichte und schwere Nutzfahrzeuge sowie Busse. Durch diese Gesetzesmaßnahme wird der Einsatz von mit Dieselkraftstoff betriebenen Omnibussen kontinuierlich verringert. Die Reduktion erfolgt in Stufen: Bis Ende 2025 dürfen in Deutschland nur noch 55 Prozent der Neubeschaffungen Dieselbusse sein. Also sind 45 Prozent der neuen Busse klimaneutral. Bis Ende 2030 erhöht sich dieser Wert auf 65 Prozent.

Klimaneutral beschreibt hier einen CO2-Ausstoß in Höhe von 0 g/km ab 2026.

 

Fit for 55: Ab 2035 keine neuen Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren

Das EU-Klimaschutzgesetz hat gesetzlich festgelegt, dass Europa bis 2050 klimaneutral werden soll. Das Fit-for-55 Paket bezieht sich auf das Ziel, bis 2030 mindestens 55 Prozent der Treibhausgase im Vergleich zu 1990 einsparen. Maßnahme des Pakets ist unter anderem, dass ab 2035 keine neuen Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren zugelassen werden. Die Flottengrenzwerte bei Personenkraftwagen sollen bis 2035 auf null sinken. Stattdessen können Elektrofahrzeuge, Wasserstoffautos und andere alternative Antriebsarten zum Einsatz kommen, um den Ausstoß von schädlichen Emissionen zu reduzieren. Darauf einigten sich die für Klima und Umwelt zuständigen Minister:innen der EU-Staaten im Juni 2023.

Nach einigen politischen Diskussionen unterstützt auch die deutsche Bundesregierung das Ziel, die Flottengrenzwerte bis 2035 auf null zu senken. Bundesumweltministerin Steffi Lemke erläuterte die Folgen für Verbrennungsmotoren: „Als Bundesregierung stehen wir gemeinsam hinter dem aktuellen Vorschlag der Kommission zum „Fit for 55“-Programm. Für mehr Klimaschutz im Verkehr haben sich die CO2- Flottengrenzwerte für Pkw und Lieferwagen bewährt. Somit unterstützen wir auch den Vorschlag der Kommission für die CO2-Flottengrenzwerte mit all seinen Ausgestaltungselementen. Deutschland unterstützt ein Ende des Verbrennungsmotors für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge in der EU ab 2035. Mit E-Fuels betriebene Verbrennungsmotoren sind nach 2035 nur außerhalb der CO2-Flottengrenzwerte eine Option“.

 

Förderungen werden zurückgefahren, die Dringlichkeit steigt

Nicht nur die Gesetze und Verordnungen der deutschen Bundesregierung und der EU bauen Druck auf, jetzt auf elektrifizierte Flotten und Nutzfahrzeuge umzusteigen. Auch die Förderungen werden gleichzeitig zurückgefahren. So unterstützt der Bund beispielsweise die Umstellung auf E-Busse. Im vergangenen Jahr wurden hierzu 4.400 Förderanträge gestellt, allerdings reichten die bereitgestellten Mittel nur für 2.500 Fahrzeuge aus. Die Mittel sind im Jahr 2023 nicht erhöht worden – wie Kommunen die politischen Forderungen umsetzen können, bleibt unklar.

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Die mobile Schnellladestation von me energy lädt einen e-Bus.

 

Ladeinfrastruktur muss weiter ausgebaut werden

In der politischen Diskussion kommt ein Aspekt oft zu kurz. Um all diese Pläne umsetzen und die vorgegebenen Ziele erreichen zu können, braucht es vor allem einen flächendeckenden Ausbau der Ladeinfrastruktur. Denn noch immer gibt zu wenig öffentliche (Schnell-)Ladepunkte. Das Brandenburger Startup me energy bietet eine Lösung für dieses Problem: Der seit 2021 erhältliche Rapid Charger 150 ermöglicht stromnetzunabhängiges Laden an jedem Ort. Es handelt sich um die erste stromnetzautarke und CO2-neutrale Schnellladestation der Welt. Der Rapid Charger 150 erzeugt den benötigten Strom aus Bioethanol, wodurch er CO2-neutral agiert. Deswegen ist er nicht an einen festen Standort gebunden, sondern flexibel. Ohne lange Planungs- oder Bauzeiten lässt sich mithilfe der mobilen Schnellladestation die Ladeinfrastruktur an beinahe jedem Ort erweitern.