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Verantwortung: Was der Masterplan Ladeinfrastruktur für Kommunen bedeutet

K. Hertel Mittwoch, 8.2.2023

Im Oktober 2022 hat die Bundesregierung den Masterplan Ladeinfrastruktur II verabschiedet. Die Maßgabe ist ambitioniert: „Bald laden wir allerorts und jederzeit.“ Mit 68 Maßnahmen soll ein ganz konkretes Ziel erreicht werden, nämlich die Treibhausgasemissionen im Verkehrssektor um 48 Prozent bis 2030 gegenüber 1990 zu reduzieren. Um das zu erreichen, soll der Straßenverkehr elektrifiziert und der Ausbau erneuerbarer Energien gefördert werden. Viele dieser Schritte haben Auswirkungen auch auf die Kommunen. Wir bieten einen Überblick über Maßnahmen und Folgen des Masterplans Ladeinfrastruktur II.

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68 Maßnahmen im Masterplan Ladeinfrastruktur II 

Bis 2030 soll es in Deutschland nach Vorgaben der Politik eine Million öffentlich zugängliche Ladepunkte für alle geben. Das Laden des Elektroautos soll für die Nutzer:innen so einfach und selbstverständlich werden wie heute das Tanken – nur umweltschonender. Bis dahin ist es noch ein weiter Weg, auch auf städtischer und kommunaler Ebene. Laut Zahlen der Bundesnetzagentur gibt es aktuell 60.229 Normalladepunkte und 11.862 Schnellladepunkte in Städten und Kommunen. Um diesen Ladepunkt-Zuwachs um rund 1.300 Prozent hat die Bundesregierung zusammen mit Unternehmen, Verbänden, Bundesländern und Kommunen den Masterplan Ladeinfrastruktur II entwickelt. Damit sich der Ausbau der Ladeinfrastruktur deutlich verbessert, soll zunächst der konkrete Bedarf identifiziert werden. Nur so können Versorgungslücken geschlossen werden. Ein zentraler Punkt ist die Digitalisierung der Prozesse. Hinzu kommt, dass die Privatwirtschaft auch einen Beitrag leisten und in Ladenetzwerke investieren soll.

 

Mit welchen Maßnahmen will die Politik eine Million öffentliche Ladestationen erreichen?

Zu den 68 Maßnahmen zählen unter anderem:

  • die Ausschreibung weiterer Schnellladepunkte,
  • ein Konzept für die finanzielle Unterstützung bzw. die Evaluation der bisherigen Förderprogramme,
  • eine Verpflichtung der Länder zur Sicherstellung der primär privatwirtschaftlichen Versorgung mit lokaler Ladeinfrastruktur,
  • ein Leitfaden für Optimierung und Beschleunigung von Genehmigungsprozessen,
  • Ausschreibungsmuster und -leitlinien für Kommunen,
  • die Ausweitung der verfügbaren Flächen und
  • eine stärker digitalisierte Ladeinfrastruktur.

Schon diese kurze Zusammenfassung zeigt, wie wichtig die Kommunen beim Ausbau der Ladeinfrastruktur sind. Bereits im August des vergangenen Jahres hat Bundesverkehrsminister Volker Wissing die Kommunen in die Pflicht genommen: „Wir brauchen Schnellladesäulen und Flächen dafür. Aber das muss vor allem vor Ort gelöst werden.“ Wissing äußerte sich deutlich: „Die Kommunen, die eine schlechte Ladeinfrastruktur haben, werden das spüren .“

 

Mehr Kompetenzen für Kommunen als Schlüsselakteure

Laut Masterplan Ladeinfrastruktur II kommt den Kommunen eine „Schlüsselstellung“ beim Ausbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur zu. Die Kommunen haben die Hoheit über weite Teil des öffentlichen Straßenraums und entscheiden damit auch über die öffentliche Schnellladeinfrastruktur. Allerdings verfügt aktuell jede zweite Kommune noch gar nicht über einen öffentlichen Ladepunkt, wie eine Auswertung des Verbands der Automobilindustrie (VDA) aus dem vergangenen Jahr auf Basis von Daten der Bundesnetzagentur zeigt. Deswegen entfallen viele der im Masterplan genannten Handlungswerkzeuge auf die Kommunen.

 

Verpflichtung zur privatwirtschaftlichen Versorgung?

So sollen sich die Länder dazu verpflichten, die primär privatwirtschaftliche Versorgung mit lokaler Ladeinfrastruktur sicherzustellen. Es wird geprüft, ob diese Verpflichtung auch gesetzlich verankert werden kann.

Kommunen sollen zudem auf Grundlage eines bereitgestellten Musters möglichst bis Ende 2023 lokale Masterpläne erarbeiten – dabei sollen relevante privatwirtschaftliche Akteure einbezogen werden. In diesen Masterplänen soll festgehalten werden, welches konkrete Ziel beim Aufbau der lokalen Ladepunkte erreicht werden soll und welche Schritte dafür erforderlich sind. Dazu gehören beispielsweise eine mögliche Ausschreibung, die Änderung von Flächennutzungsplänen, die Einbindung verschiedener lokaler Akteur:innen oder ein Wettbewerbskonzept durch konkurrierende Betreiber:innen für Ladepunkte. Ein solcher Masterplan ist für die Kommunen auch deshalb wichtig, weil er beim Bund als Voraussetzung für die Bereitstellung von Fördergeldern gelten kann.

 

Mitarbeiter:innen und Tools zur Unterstützung

Ein weiterer Schritt ist die Einstellung von rund 30 regionalen Ladeinfrastrukturmanager:innen ab dem zweiten Quartal 2023. Sie sollen vor Ort bei Beratung, Planung und Implementierung der Ladeinfrastruktur unterstützen. Das heißt aber auch, dass die Kommunen die Anbindung an die jeweilige Verwaltung sicherstellen müssen.

Im Masterplan Ladeinfrastruktur II wurde angekündigt, dass das digitale Schulungsinstrument LadeLernTOOL bis Ende 2022 veröffentlicht wird – und diese Maßnahme ist auch bereits umgesetzt. Das LadeLernTool ist ein digitales Schulungsinstrument und unter der Adresse https://www.ladelerntool.de/ erreichbar. Die Plattform soll dabei helfen, den kommunalen Mitarbeiter:innen vor Ort das Wissen für den Ladeinfrastrukturaufbau zu vermitteln.

Ein zweites Tool, das ProzessTool, soll bis Ende 2023 entwickelt werden. Mit dem ProzessTool sollen die Aspekte, die aus Verwaltungssicht relevant sind, beim Aufbau von mehr Ladeinfrastruktur abgedeckt werden. Es geht konkret um die maßgeblichen kommunalen Verfahren, Handlungsoptionen und rechtlichen Grundlagen. Deutschlandweit sollen die Verfahren und Entscheidungskriterien vereinfacht werden. Für die Kommunen soll auch die Einarbeitung neuer Mitarbeiter:innen erleichtert werden. Das ProzessTool ist somit auch eine Art Wissensdatenbank.

Die Kommunen werden zusammen mit der Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur bis zum dritten Quartal 2023 einen Leitfaden für die Optimierung und Beschleunigung der Planungs- und Genehmigungsprozesse durch die Kommunen entwickeln. Hier wird es um die kommunalen Genehmigungsprozesse, die Prüfkriterien für die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis für den Aufbau von Ladesäulen und auch um die beschleunigte Anpassung von Bebauungsplänen für die Ausweisung von Ladeinfrastruktur gehen.

Schließlich sind die Kommunen auch dazu angehalten, an einheitlichen Ausschreibungsmustern und Leitlinien für die Ausschreibung öffentlicher Ladeinfrastruktur zu arbeiten.

 

Öffentliches Schnellladen durch den Rapid Charger von me energy

Der Masterplan Ladeinfrastruktur II zeigt, dass den Kommunen eine zentrale Rolle beim zwingend nötigen Ausbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur spielen. me energy, ein Start-up aus Brandenburg, hat eine stromnetzautarke Lösung entwickelt, um dem Problem der mangelnden Ladeinfrastruktur zu begegnen, die auch den Kommunen hilft.

Der Rapid Charger 150 ist seit 2021 auf dem Markt und ermöglicht netzautarkes Laden an jedem gewünschten Ort. Der Strom wird direkt in der Schnellladestation aus Bioethanol erzeugt und ist somit CO2-neutral. Es bedarf keiner langen Planungszeiten, Genehmigungsverfahren oder Baumaßnahmen. Mit ihrer Expertise stehen die Mitarbeitenden des Unternehmens dann bei der Planung und Umsetzung beratend zur Seite. Auch die Wartung, das Lademanagement und die Zahlungsabwicklung via Backend übernimmt me energy.

Das heißt, die mobile Schnellladestation kann für Kommunen Teil der Lösung beim Ausbau Ihrer Ladeinfrastruktur werden. Denn: Stromnetzunabhängige Schnellladelösungen werden bevorzugt überall da eingesetzt, wo netzgebundene Lösungen wenig wirtschaftlich, technisch aufwändig oder nur mit viel Aufwand realisierbar sind.

Die stromnetzunabhängige Schnellladestation kann auch einen wichtigen Beitrag in Sachen Energiesicherheit leisten – schließlich werden unsere Stromnetze zukünftig deutlich mehr belastet. Klaus Müller, der Präsident der Bundesnetzagentur, warnte gegenüber der FAZ schon jetzt vor einer Überlastung unseres Stromnetzes. „Wenn weiter sehr viele neue Wärmepumpen und Ladestationen installiert werden, dann sind Überlastungsprobleme und lokale Stromausfälle im Verteilnetz zu befürchten, falls wir nicht handeln.“ Stromrationierungen sollen hier unter anderem Teil der Lösung sein. Aber auch der Rapid Charger sorgt durch seine Stromnetzunabhängigkeit für Entlastung und – er kann verlässlich immer zum Laden verwendet werden. Diese Vorteile führten unter anderem auch dazu, dass die Brandenburg Kapital GmbH, ein Beteiligungsfond der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB), maßgeblich in das junge Unternehmen investierte.