Neues in 2023: Das tut sich in der E-Mobilität
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Auch im Jahr 2023 gibt es wieder einige Neuerungen im Bereich Elektromobilität und Ladeinfrastruktur. Nach dem erneuten Verfehlen der in dem Klimaschutzgesetz festgelegten CO2-Ziele im Jahr 2022 soll in 2023 das Tempo in der Mobilitätswende weiter angezogen werden. Alte Maßnahmen wurden nachjustiert, neue sind hinzugekommen.
Ein Überblick.
Förderungen sinken, Plug-In-Hybride werden ausgeschlossen
Eine Nachjustierung der Förderungen für elektrobetriebene Autos sind bereits zum 1. Januar 2023 eingetreten. Das Förderprogramm Elektromobilität bezuschusst ab diesem Jahr nur noch Fahrzeuge, die einen positiven Effekt auf den Klimaschutz haben. Demnach erhalten nur noch rein batteriebetriebene und Brennstoffzellen-Fahrzeuge den staatlichen Umweltbonus, während Plug-In-Hybride keine Förderung mehr erhalten. Die staatlichen Subventionen der reinen E-Autos sind gleichzeitig gesunken. So werden E-Autos mit einem Nettolistenpreis von bis zu 40.000 EUR nur noch mit 4.500 EUR statt bisher 6.000 EUR bezuschusst. Bei einem Nettolistenpreis von 40.000 EUR bis 60.000 EUR sind es nur noch 3.000 EUR statt bisher 5.000 EUR. Weiterhin keine Förderung erhalten E-Autos mit einem Preis von über 65.000 EUR netto. Diese Kürzung der Umweltprämie führte wohl auch zu dem Verkaufspeak im Dezember: 104.325 E-Autos wurden im Dezember 2022 neu zugelassen. Das waren mehr als Benzin- (64.525 Autos) und Dieselfahrzeuge (33.925 Autos) zusammen.
Für 2024 sind weitere Senkungen der Förderungen bereits veröffentlicht. Demnach werden ab dem 1. Januar 2024 nur noch Elektroautos mit einem Preis bis zu 45.000 EUR netto mit 3.000 EUR staatlich bezuschusst.
Ab dem 1. September 2023 können außerdem nur noch Privatleute den Umweltbonus beantragen. Die entsprechende neue Förderrichtlinie Elektromobilität des Bundeswirtschaftsministeriums wurde am 9. Dezember 2022 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Die Steuervorteile der Dienstwagen-Regelung bleiben jedoch bestehen und gelten auch für Plug-In-Hybride.
THG-Quote weiterhin ein finanzieller Anreiz
Besitzer von elektrobetriebenen Fahrzeugen, als auch von Ladesäulen können weiterhin von der Treibhausminderungsquote, kurz THG-Quote, profitieren. CO2-Einsparungen des Fahrzeugs oder der Ladestation werden zertifiziert und an quotenpflichtige Unternehmen verkauft. Die THG-Quote stellt auch weiterhin einen finanziellen Anreiz dar, jedoch werden die Erlöse laut Prognosen in 2023 geringer ausfallen als im Vorjahr.
Die THG-Quote hat keinen festen Preis, sondern wird über den Markt und dessen Dynamik geregelt. Ein wichtiger Faktor für die Prämienhöhe ist der Emissionsfaktor des Ladestroms. Dieser hat sich in 2022 erstmals seit vielen Jahren wieder erhöht: Laut dem Jahresbericht des Bundesverbands der Elektrizitäts- und Wasserwirtschaft (BDEW) ist der Anteil von Braun- und Steinkohle im Jahr 2022 von 28,3% auf 31,9% (+3,6%) angestiegen, was unter anderem auf die Rückkehr von Kohlekraftwerken zurückzuführen ist. Diese Entwicklung hat dazu geführt, dass nach vorläufigen BDEW-Berechnungen die CO2-Emissionen der Energiewirtschaft auf 260 Millionen Tonnen CO2 wieder leicht gestiegen statt gesunken sind. Dies wirkt sich negativ auf die Treibhausgasminderung pro Fahrzeug oder elektrisch betriebenen Ladestation aus. Abhilfe schaffen kann hier Ladestrom aus erneuerbaren Energien.
Dementsprechend prognostizieren Vermarkter der THG-Quoten, dass die Erlöse im neuen Jahr geringer ausfallen werden. Die EMOVY GmbH schätzt, „dass sie im Schnitt rund 50 bis 100 EUR unter 2022 liegen.“ WirkaufendeineTHG vermutet, dass die Erlöse der THG-Quote um ca. 15 bis 20% geringer ausfallen werden und verweist ebenfalls auf die Erhöhung des Referenzwertes für den Strommix in Deutschland. Dies stellen jedoch nur Annahmen der Experten dar.
Masterplan Ladeinfrastruktur II geht in die Umsetzung
Am 19. Oktober 2022 stellte die Bundesregierung den „Masterplan Ladeinfrastruktur II“ vor, der für mehr Tempo beim Ausbau der Ladeinfrastruktur in Deutschland sorgen soll. Es handelt sich um eine ressortübergreifende Gesamtstrategie und umfasst 68 Maßnahmen in den Bereichen Förderung, Befähigung von Kommunen, Flächenverfügbarkeit, Stromnetzintegration, Laden an Gebäuden und schwere Nutzfahrzeuge. Verkehrsminister Volker Wissing beschreibt den Masterplan als Schlüsselelement für den Hochlauf der Elektromobilität. Nutzer:innen sollen das E-Auto genauso einfach laden können, wie sie bisher ihren Verbrenner tanken konnten.
Eine Million öffentlich zugängliche Ladepunkte sollen Deutschland zum Leitmarkt für E-Mobilität machen. Der Aufbau und Betrieb von Ladepunkten soll einfacher und schneller werden. Weiter soll das Geschäftsmodell Ladeinfrastruktur an Attraktivität gewinnen und somit höhere Investitionen der Privatwirtschaft mobilisieren. Eine Herausforderung für den Ausbau ist hier aktuell vor allem das limitierte Stromnetz und die damit einhergehenden baulichen Maßnahmen.
In 2023 wird unter anderem vom BMDV auf Basis von bisherigen Förderprogrammen ein Konzept für die effiziente, zielgenaue und schnelle finanzielle Unterstützung zum Ausbau der Ladeinfrastruktur erstellt. Weiter werden Kommunen durch ein umfassendes Maßnahmenpaket für die Planung, Umsetzung und Finanzierung unterstützt. Eine Reihe rechtlicher Maßnahmen, zum Beispiel wie das nächtliche Laden auf Kundenparkplätzen rechtssicher gestaltet werden kann, sind ebenfalls Inhalt des Masterplans.
Innovative Lösungen beschleunigen Einstieg in die E-Mobilität
Zuletzt fördert auch die verstärkte Akzeptanz der E-Mobilität in der Gesellschaft sowie der Fokus der Wirtschaft auf dieses Marktsegment das Voranschreiten der Mobilitätswende. Der Umstieg auf E-Autos soll für alle Menschen so unkompliziert, schnell und einfach wie möglich gestaltet werden. Innovative und ganzheitliche Lösungen wie effiziente Lade-Apps, einheitliche Zahlungslösungen, E-Auto-Sharing, sowie Finanzierungsmodelle wie das Leasing von Ladestationen sollen den Einstieg weiter vereinfachen. Besonders bei der Ladeinfrastruktur sind innovative Lösungen wie die von me energy gefragt, um beispielsweise den aktuell langen Lieferzeiten zu begegnen.
Außerdem: Viele neuen Modelle angekündigt
Wer zukünftig mit der neuesten Technik fahren möchte, wird sich wahrscheinlich für ein E-Auto entscheiden. Für 2023 werden 72 neue E-Auto Modelle erwartet, was doppelt so vielen Neuerscheinungen in 2021 entspricht. 34 Verbrenner-Modelle hingegen werden vom Markt genommen. Demnach bewegen sich die Automobilhersteller weiter deutlich in Richtung E-Mobilität.
Umweltverträglichkeit von Batterien – Auswirkungen auf die E-Mobilität
Elektromobilität soll nachhaltig sein, doch besonders die Umweltverträglichkeit der verwendeten Batterien wird oft sehr kritisch betrachtet. In...
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